EU beschuldigt Apple der Nichtbeachtung der Interoperabilitätsregeln des DMA

2025-01-16
EU beschuldigt Apple der Nichtbeachtung der Interoperabilitätsregeln des DMA

EU-Organisationen zur Verteidigung digitaler Rechte beschuldigen Apple, seinen Interoperabilitätspflichten nach dem EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) nicht nachzukommen. In einem Brief fordern sie die Europäische Kommission auf, energischer Maßnahmen zu ergreifen, um Apples Einhaltung von Artikel 6(7) des DMA sicherzustellen. Dieser Artikel verpflichtet Gatekeeper, einen nicht-diskriminierenden Zugang zu oder die Interoperabilität mit bestimmter Software und Hardware zu gewährleisten. Die Organisationen schlagen mehrere Empfehlungen vor, darunter das Verbot, dass Apple einseitig Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) auferlegt, die Erstellung eines standardisierten Formulars für Interoperabilitätsanfragen und die Überprüfung von DMA-Klauseln, die es Apple erlauben, Frameworks und Bibliotheken aus Sicherheitsgründen zu verbergen. Sie kritisieren auch Apples „Feedback-Assistenten“ und das Fehlen eines öffentlichen Fehler-Trackingsystems. Apple entgegnet, dass die Interoperabilitätsanforderungen des DMA personenbezogene Daten preisgeben könnten.