EU-KI-Gesetz: Frist für die Einhaltung der Vorschriften – Hochrisiko-KI-Anwendungen verboten
2025-02-03
Der 2. Februar markiert die erste Frist zur Einhaltung des EU-KI-Gesetzes, das KI-Anwendungen mit „inakzeptablem Risiko“ verbietet. Dazu gehören KI-Systeme für Social Scoring, manipulative Entscheidungsfindung, Ausnutzung von Schwachstellen, Kriminalitätsvorhersage und die nicht autorisierte Erfassung biometrischer Daten. Nicht konforme Unternehmen drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro. Obwohl einige Unternehmen den EU-KI-Pakt unterzeichnet haben, fehlt es noch an Klarheit bezüglich der Implementierung, insbesondere der Interaktion mit anderen Rechtsvorschriften und Ausnahmen. Weitere Richtlinien werden für Anfang 2025 erwartet.