Ungarns Plan, Gesichtserkennung gegen Pride-Events einzusetzen, verstößt gegen das EU-KI-Gesetz

2025-03-18
Ungarns Plan, Gesichtserkennung gegen Pride-Events einzusetzen, verstößt gegen das EU-KI-Gesetz

Viktor Orbáns Plan, Gesichtserkennung einzusetzen, um Pride-Events in Ungarn zu unterdrücken, verstößt gegen das EU-KI-Gesetz. Das Gesetz verbietet weitgehend die Echtzeit-Gesichtserkennung für die Polizei, mit Ausnahmen für nationale Sicherheit oder Terrorismus. Orbáns vorgeschlagener Änderungsantrag zum Kinderschutzgesetz verbietet Pride-Events und erlaubt der Polizei, Gesichtserkennungssoftware zur Identifizierung von Teilnehmern einzusetzen. Dr. Laura Caroli, die an der Aushandlung der EU-KI-Regeln beteiligt war, bestätigt, dass diese Verwendung explizit verboten ist. Selbst der Verweis auf nationale Sicherheit würde dies nicht rechtfertigen. Das Verbot, das am 2. Februar in Kraft getreten ist, hat heftige Kritik hervorgerufen. Der MdEP Daniel Freund bezeichnete es als vergleichbar mit Russland oder China und forderte die EU auf, die Finanzierung des Orbán-Regimes zu stoppen. Das Ungarische Helsinki-Komitee hebt die Verletzung der Datenschutzrechte hervor. Obwohl die Durchsetzung Sache der ungarischen Behörden ist, können andere Mitgliedstaaten solchen Maßnahmen widersprechen. Die praktische Anwendung des KI-Gesetzes wird Zeit benötigen, wodurch Raum für solche Missbräuche bleibt.

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