Illegale Beschlagnahme durch das FBI: Verstoß gegen den Vierten Verfassungszusatz und ordnungsgemäßes Verfahren

2025-03-21
Illegale Beschlagnahme durch das FBI: Verstoß gegen den Vierten Verfassungszusatz und ordnungsgemäßes Verfahren

Vor vier Jahren durchsuchte das FBI die U.S. Private Vaults (USPV) in Beverly Hills und beschlagnahmte Millionen von Dollar in bar, Wertsachen und persönlichen Gegenständen, darunter 40.200 Dollar Ersparnisse von Linda Martin, ohne sie eines Verbrechens zu beschuldigen. Die Aktionen des FBI wurden als Verstoß gegen den Vierten Verfassungszusatz gewertet, doch das FBI weigerte sich, das Eigentum zurückzugeben. Erst nachdem Martin eine bundesweite Sammelklage eingereicht hatte, gab das FBI ihr Geld zurück, aber sie setzt ihren Rechtsstreit fort, um zukünftige ähnliche Aktionen zu verhindern. Das Kernproblem ist die fehlende Begründung des FBI für die Beschlagnahme in seiner Mitteilung, was gegen das ordnungsgemäße Verfahren verstößt. Dieser Fall beleuchtet den Missbrauch der zivilen Einziehung durch die Regierung, wobei 93 % der bundesstaatlichen Einziehungen nie vor Gericht gelangen, wodurch das FBI das Geld ohne Begründung behalten kann.