Gericht bestätigt: KI-generierte Kunstwerke sind nicht urheberrechtlich schützbar

2025-03-18
Gericht bestätigt: KI-generierte Kunstwerke sind nicht urheberrechtlich schützbar

Ein Bundesberufungsgericht in Washington, D.C., hat die Entscheidung des US-Copyright-Office bestätigt, dass KI-generierte Kunstwerke ohne menschlichen Eingriff nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Die Entscheidung weist die Behauptung von Stephen Thaler zurück, dass sein KI-System DABUS unabhängig ein urheberrechtlich schützbares Bild erstellt hat. Das Gericht bestätigte, dass die menschliche Urheberschaft eine grundlegende Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz in den USA ist. Diese Entscheidung folgt ähnlichen Urteilen und spiegelt den anhaltenden Kampf wider, das Urheberrecht im sich schnell entwickelnden Bereich der generativen KI zu definieren. Thaler plant Berufung einzulegen, während das Copyright-Office die Entscheidung des Gerichts für richtig hält.

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