EU verordnet neue Kennzeichnungspflicht für Smartphones und Tablets
Die Europäische Union führt ab dem 20. Juni verpflichtende Kennzeichnungen für in der EU verkaufte Smartphones und Tablets ein. Diese Kennzeichnungen bewerten die Geräte hinsichtlich Energieeffizienz (A-G), Akkulaufzeit, Ladezyklen, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Wasser-/Staubbeständigkeit. Über die Kennzeichnung hinaus schreiben neue „Ökodesign-Anforderungen“ Mindeststandards für Wasserbeständigkeit, Kratz- und Sturzschutz, Akkulebensdauer (80 % der Kapazität nach 800 Zyklen) und leicht verfügbare Ersatzteile (innerhalb von 5-10 Werktagen) vor. Hersteller müssen außerdem innerhalb von sechs Monaten nach Verfügbarkeit des Codes OS-Updates bereitstellen. Die Verordnung umfasst Smartphones, Tablets (bis 17,4 Zoll), schnurlose Telefone und einfache Handys, ausgenommen Rolldisplays. Windows-Tablets fallen unter separate Computerregelungen.