Neuntes Bezirksgericht verurteilt Missbrauch von DMCA 512(h) durch Urheberrechtsinhaber
Das Berufungsgericht des Neunten Bezirks entschied, dass DMCA 512(h)-Vorladungen nicht verwendet werden können, um Internetnutzer von Internetanbietern (IAPs) zu entlarven, da IAPs keine Inhalte hosten. Dieses Urteil bestätigt frühere Präzedenzfälle und besagt, dass Urheberrechtsinhaber keine gültigen 512(c)(3)-Entfernungsmitteilungen an IAPs senden können, da es nichts zu entfernen gibt. Versuche der Urheberrechtsinhaber, dies durch technische Methoden wie Destination Null Routing zu umgehen, wurden zurückgewiesen. Die Entscheidung könnte IAPs dazu ermutigen, solche Vorladungen zu verweigern und Urheberrechtsinhaber zu alternativen Rechtswegen zu drängen. Das Gericht hebt die Absurdität hervor, dass Urheberrechtsinhaber wiederholt eine rechtlich fragwürdige Methode verwenden, die seit über zwei Jahrzehnten abgelehnt wird.
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