Google schlägt Abhilfemaßnahmen im Suchverteilungsverfahren des DOJ vor
Google ist mit der Entscheidung des Department of Justice (DOJ) im Suchverteilungsverfahren nicht einverstanden und wird Berufung einlegen. Vor einer Anhörung im April 2025 reichte Google einen eigenen Vorschlag für Abhilfemaßnahmen ein, der sich auf Verträge mit Browser- und Android-Geräteherstellern konzentriert. Der Vorschlag zielt darauf ab, Browser-Unternehmen und Geräteherstellern mehr Flexibilität bei der Auswahl der Standardsuchmaschine zu geben, gleichzeitig aber die Einhaltung der Gerichtsentscheidung zu gewährleisten und Schäden an der Privatsphäre der Verbraucher und der technologischen Führungsrolle der USA zu vermeiden. Im Gegensatz dazu wird der Vorschlag des DOJ als zu interventionistisch und potenziell schädlich für die Verbraucher und die technologische Wettbewerbsfähigkeit der USA angesehen.
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