Kanadisches Parlament E-Petitionen: Haftungsausschlüsse und Regierungsantworten

2025-02-20

Das House of Commons und seine Mitglieder sind nicht verpflichtet, die Veröffentlichung oder Vorlage von E-Petitionen oder Papierpetitionen zu genehmigen. Die Veröffentlichung oder Vorlage einer Petition stellt keine Billigung der darin enthaltenen Ansichten oder Informationen durch das House of Commons oder ein Mitglied des Parlaments dar; sie übernehmen auch keine Haftung für den Inhalt. Petitionen sind nicht durch das parlamentarische Privileg geschützt, bis sie von einem Mitglied des Parlaments dem House of Commons vorgelegt werden. Die Antworten der Regierung auf E-Petitionen und Papierpetitionen werden elektronisch empfangen und unverändert veröffentlicht, nachdem sie im House of Commons vorgelegt wurden, obwohl Verzögerungen bei hohen Volumina auftreten können. Das House of Commons ist nicht verantwortlich für den Inhalt und das Format der Regierungsantworten, wird aber Personen, die barrierefreie Formate benötigen, bei der Kontaktaufnahme mit dem Privy Council Office unterstützen.

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