Ryanair erhält DSGVO-Beschwerde wegen obligatorischer Gesichtserkennung
2024-12-19
Die Datenschutzorganisation noyb hat eine DSGVO-Beschwerde gegen Ryanair eingereicht, weil die Fluggesellschaft Benutzer zwingt, Konten zu erstellen und eine invasive biometrische Überprüfung, einschließlich Gesichtserkennung, während des Buchungsprozesses zu durchlaufen. Diese Praxis, die angeblich darauf abzielt, Online-Reisebüros daran zu hindern, Tickets in großen Mengen zu kaufen, verstößt gegen die DSGVO-Prinzipien der Datenminimierung, der Zweckbindung und der Einwilligung. Ryanair wird beschuldigt, den Wettbewerbsvorteil über die Privatsphäre der Benutzer zu stellen.
(noyb.eu)