TikTok, AliExpress und WeChat erhalten DSGVO-Beschwerden wegen Datenzugriffsfehlern

2025-07-17
TikTok, AliExpress und WeChat erhalten DSGVO-Beschwerden wegen Datenzugriffsfehlern

Die Non-Profit-Organisation noyb hat drei DSGVO-Beschwerden gegen TikTok, AliExpress und WeChat eingereicht, weil diese nicht ausreichend auf Datenzugriffsanfragen reagiert haben und damit gegen die Artikel 12 und 15 verstoßen haben. Die Untersuchung ergab unvollständige Datenbereitstellung und sogar die völlige Ignorierung von Anfragen, wodurch Benutzer die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nicht überprüfen konnten. Noyb reichte Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden ein und forderte Bußgelder und die Durchsetzung der DSGVO-Compliance.

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Technologie

EU-US-Datenübertragungsabkommen: Auf Sand gebaut?

2025-02-06
EU-US-Datenübertragungsabkommen: Auf Sand gebaut?

Der EU-US-Datenschutzrahmen (TADPF) wird kritisiert, weil er auf potenziell widerruflichen US-amerikanischen Exekutivverordnungen beruht. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor entschieden, dass das US-amerikanische Recht nicht mit den Datenschutzstandards der EU vereinbar ist. Trotzdem hat die Europäische Kommission den TADPF genehmigt, wodurch EU-Unternehmen Daten frei an US-Anbieter übertragen können. Eine neue US-amerikanische Regierung könnte jedoch die Exekutivverordnungen, auf denen der TADPF beruht, aufheben, was viele EU-Unternehmen in eine rechtliche Grauzone bringt. Experten warnen EU-Unternehmen davor, Notfallpläne zu entwickeln, um potenziellen Rechtsrisiken zu begegnen.

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Ryanair erhält DSGVO-Beschwerde wegen obligatorischer Gesichtserkennung

2024-12-19
Ryanair erhält DSGVO-Beschwerde wegen obligatorischer Gesichtserkennung

Die Datenschutzorganisation noyb hat eine DSGVO-Beschwerde gegen Ryanair eingereicht, weil die Fluggesellschaft Benutzer zwingt, Konten zu erstellen und eine invasive biometrische Überprüfung, einschließlich Gesichtserkennung, während des Buchungsprozesses zu durchlaufen. Diese Praxis, die angeblich darauf abzielt, Online-Reisebüros daran zu hindern, Tickets in großen Mengen zu kaufen, verstößt gegen die DSGVO-Prinzipien der Datenminimierung, der Zweckbindung und der Einwilligung. Ryanair wird beschuldigt, den Wettbewerbsvorteil über die Privatsphäre der Benutzer zu stellen.

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Sonstiges DSGVO Biometrie