KI-generierte CSAM: Ein Schlagabtausch mit dem Ersten Verfassungszusatz

Ein kürzlich verhandelter Fall vor einem US-Bezirksgericht, der KI-generierte kinderpornografisches Material (CSAM) betraf, hat eine Debatte über den Ersten Verfassungszusatz ausgelöst. Das Gericht entschied, dass der private Besitz von KI-generiertem virtuellem CSAM durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt ist, die Herstellung und Verbreitung jedoch nicht. Dieser Fall unterstreicht die Herausforderungen und rechtlichen Komplexitäten, denen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von KI-gestützter sexueller Ausbeutung und dem Missbrauch von Kindern gegenüberstehen.