EU-Datenschutzgesetz beendet jährliche wiederkehrende Einnahmen (ARR) im SaaS-Bereich
Das EU-Datenschutzgesetz, das ab September 2025 in Kraft tritt, verändert die SaaS-Landschaft in Europa grundlegend. Es schreibt vor, dass alle SaaS-Verträge mit EU-Kunden zu „jederzeit kündbaren“ Abonnements werden, mit einer Kündigungsfrist von nur zwei Monaten. Dies beendet die Abhängigkeit von jährlichen wiederkehrenden Einnahmen (ARR) als vorhersehbare Kennzahl. SaaS-Unternehmen müssen sich anpassen und sich auf Preismodelle, Kundenbindungsstrategien und die Minderung unfreiwilliger Abmeldungen aufgrund von Kundenversäumnissen konzentrieren. Der Erfolg hängt von einem robusten Kundenbeziehungsmanagement und operativer Widerstandsfähigkeit ab, nicht von Vertragsbedingungen.
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